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Bitget's AML/CFT Richtlinien und Verfahren

Stellen Sie sicher, dass Sie Bitgets Anti-Geldwäsche (AML) und Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung (CFT) Richtlinien sorgfältig lesen.

Bitgets AML/CFT-Richtlinien und -Verfahren

Dieses Dokument beschreibt die Richtlinien und Verfahren von Bitget zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Finanzierung des Terrorismus (AML/CFT). Dieses Dokument dient nur zu allgemeinen Informationszwecken und ist für Bitget und/oder andere Personen (natürliche oder andere) nicht rechtsverbindlich.

A. Grundsätze und Methoden von Bitget AML/CFT-Maßnahmen

Bitget hat sich verpflichtet, die Bemühungen um AML/CFT zu unterstützen. Grundsätzlich sind wir zu Folgendem verpflichtet:

● Durchführung der Sorgfaltspflicht im Umgang mit unseren Kunden und natürlichen Personen, die im Namen unserer Kunden handeln.

● Durchführung von Geschäften nach hohen ethischen Standards und, soweit möglich, Verhinderung der Aufnahme von Geschäftsbeziehungen, die mit Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung in Verbindung stehen oder dazu beitragen könnten.

● Unterstützung und Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden, soweit dies möglich ist, um die Bedrohung durch Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu verhindern.

B. Bitgets Methodik zur Risikobewertung und Risikominderung

Risikobewertung

Wir gehen davon aus, dass die Mehrheit unserer Kunden Privatkunden sein werden. Zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Richtlinie sind wir hauptsächlich in der Republik Seychellen tätig.

In diesem Zusammenhang werden wir Folgendes durchführen:

a. Aufzeichnung und/oder Sammlung von Unterlagen über Folgendes:

1) Die Identität unserer Kunden.

2) Das Land oder die Gerichtsbarkeit, in dem bzw. in der unsere Kunden ansässig sind.

b. Wir stellen nach bestem Wissen und Gewissen sicher, dass unsere Kunden, die mit ihnen verbundenen Personen, die natürlichen Personen, die im Namen unserer Kunden handeln, und die wirtschaftlichen Eigentümer unserer Kunden mit Hilfe von Listings der benannten Personen und Unternehmen (aber nicht nur) überprüft werden:

● Demokratische Volksrepublik Korea

● Demokratische Republik Kongo

● Iran

● Libyen

● Somalia

● Südsudan

● Sudan

● Jemen

● UN-Liste der Al-Qaida-Sanktionen (1267/1989)

● UN-Taliban (1988) Sanktionsliste

● Personen, die in Liste 1 des Terrorism (Suppression of Financing) Act, Kapitel 325, aufgeführt sind.

Risikominderung

Wenn wir identifiziert sind, werden wir mit niemandem, der auf der Liste der benannten Personen und Organisationen steht, Geschäfte machen.

C. Neue Produkte, Praktiken und Technische Methoden

Wir informieren in angemessener Weise über die Identifizierung und Bewertung von Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsrisiken, die in den folgenden Bereichen auftreten können:

● Entwicklung neuer Produkte und Geschäftspraktiken, einschließlich neuer Liefermechanismen.

● Einsatz neuer oder sich entwickelnder Technologien für neue und bestehende Produkte

Wir achten besonders auf neue Produkte und neue Geschäftspraktiken, die die Anonymität erleichtern, einschließlich neuer Liefermechanismen und neuer oder in der Entwicklung befindlicher Technologien, wie z. B. digitale Pässe, die die Anonymität erleichtern (ob Wertpapiere, Zahlungen und/oder Utility Tokens).

D. Ansatz zur Sorgfaltspflicht gegenüber Kunden (CDD)

Anonyme oder pseudonyme Konten werden von uns nicht eröffnet, unterhalten oder akzeptiert.

Wir dürfen keine Geschäftsbeziehung mit Kunden eingehen oder Tradings für sie durchführen, wenn wir den begründeten Verdacht haben, dass ihre Assets oder Mittel aus dem Drogenhandel oder anderen kriminellen Handlungen stammen. Wir werden für solche Transaktionen eine STR einreichen und der zuständigen FIU eine Kopie zukommen lassen.

In den folgenden Fällen führen wir eine Sorgfaltsprüfung für den Kunden durch:

● Wenn wir eine Geschäftsbeziehung mit einem Kunden eingehen.

● Wenn wir Transaktionen für einen Kunden durchführen, mit dem wir keine Geschäftsbeziehung unterhalten.

● Wenn wir Kryptowährungstransfers für Kunden erhalten, mit denen wir keine Geschäftsbeziehung haben.

● Wenn wir Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung vermuten.

● Wenn wir an der Wahrheit oder Angemessenheit einer Information zweifeln.

Wenn wir den Verdacht haben, dass zwei oder mehr Transaktionen miteinander verbunden sind oder sein könnten oder dass eine ansonsten einzige Transaktion absichtlich in kleinere Transaktionen umorganisiert wurde, um Maßnahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung (AML/CFT) zu umgehen, behandeln wir die Transaktion als eine einzige Transaktion und fassen ihren Wert zusammen, um die AML/CFT-Grundsätze einzuhalten.

Kundenverifizierung

Wir überprüfen die Identität aller unserer Kunden.

Um unsere Kunden verifizieren zu können, müssen uns Folgendes mindestens bekannt sein:

● Ihr vollständige Namen, einschließlich Aliasnamen;

● Ihre eindeutige Identifikationsnummern (z. B. die Nummer des Personalausweises, der Geburtsurkunde oder des Reisepasses, oder, wenn der Kunde keine natürliche Person ist, die Nummer der Gewerbeanmeldung); oder

● Ihre eingetragene Adresse oder ihre eingetragene Geschäftsadresse (falls zutreffend) oder ihre Hauptniederlassung, falls die eingetragene und die Geschäftsadresse unterschiedlich sind; und

● das Datum der Geburt, der Niederlassung oder der Eintragung; und

● Ihre Staatsangehörigkeit oder der Ort der Registrierung.

Handelt es sich bei dem Kunden um eine juristische Person, müssen wir neben den oben genannten Informationen auch die Art der juristischen Person, ihre Satzung und die Befugnisse, die sie als juristische Person regeln und binden, ermitteln. Wir ermitteln auch die ihnen nahestehenden Personen (z. B. Direktoren, Partner und/oder Personen mit Führungsbefugnissen), indem wir mindestens die folgenden Informationen für jede Person einholen:

● Ihr vollständige Namen, einschließlich Aliasnamen;

● Ihre eindeutige Identifikationsnummer, z. B. die Nummer des Personalausweises, der Geburtsurkunde oder des Reisepasses.

Verifizierung der Kundenidentität

Wir verwenden zuverlässige und unabhängige Daten, Dokumente oder Informationen, um die Identität unserer Kunden zu überprüfen. Handelt es sich bei unserem Kunden um eine juristische Person oder eine Rechtsvereinbarung, verwenden wir zuverlässige und unabhängige Daten, Dokumente oder Informationen, um die Art der juristischen Person, den Nachweis ihrer Existenz, ihre Satzung und die Befugnisse, die sie regeln und binden, zu überprüfen.

Identitätsverifizierung von Kundenvertretern

a. Kundenvertreter

Beauftragt ein Kunde eine oder mehrere natürliche Personen, ihn in der Geschäftsbeziehung mit uns zu vertreten, oder ist der Kunde keine natürliche Person, so sind wir verpflichtet:

● Jede natürliche Person, die im Namen des Kunden handelt oder beauftragt ist, im Namen des Kunden zu handeln, ist zu identifizieren, indem folgende Informationen eingeholt werden:

● Ihre vollständigen Namen.

● Ihre eindeutige Identifikationsnummer.

● Ihre Wohnanschrift;

● Ihr Geburtsdatum.

● Ihre Staatsangehörigkeit.

● Daten und Dokumente aus zuverlässigen und unabhängigen Quellen, die zur Überprüfung der Identität dieser natürlichen Personen herangezogen werden können.

Wir überprüfen auch die ordnungsgemäße Befugnis jeder natürlichen Person, die dazu bestimmt ist, im Namen unseres Kunden zu handeln, indem wir die folgenden Informationen einholen:

● Ein geeigneter schriftlicher Nachweis über die Ernennung dieser natürlichen Personen zu Vertretern unseres Kunden.

● die Unterschriftsprobe jeder natürlichen Person

Behauptet der Kunde, eine staatliche Stelle zu sein, so holen wir nur solche Informationen ein, die zur Bestätigung der behaupteten Identität des Kunden erforderlich sind.

Identifizierung und Verifizierung von wirtschaftlichen Eigentümern

Wir erkundigen uns nach der Existenz von wirtschaftlichen Eigentümern, die mit dem Kunden verbunden sind.

Hat der Kunde einen oder mehrere wirtschaftliche Eigentümer, müssen wir den/die wirtschaftlichen Eigentümer identifizieren und angemessene Schritte unternehmen, um die Identität des/der wirtschaftlichen Eigentümer(s) anhand einschlägiger Informationen oder Daten aus zuverlässigen und unabhängigen Quellen zu überprüfen.

Wenn der Kunde eine juristische Person ist, werden wir:

● die natürlichen Personen identifizieren (unabhängig davon, ob sie unabhängig oder gemeinsam handeln), die letztlich das Eigentum an der juristischen Person haben.

● Bestehen Zweifel daran, ob die natürlichen Personen, die letztlich Eigentümer der juristischen Person sind, auch die wirtschaftlichen Eigentümer sind, oder ob keine natürlichen Personen letztlich Eigentümer der juristischen Person sind, so sind die natürlichen Personen zu bestimmen, die letztlich wirtschaftliche Eigentümer der juristischen Person sind; und

● Wird keine solche natürliche Person ermittelt, ist eine natürliche Person zu benennen, die Vollstreckungsrechte gegenüber der juristischen Person hat.

Wenn der Kunde eine Rechtsvereinbarung ist, werden wir:

● im Falle eines Trusts den Treugeber, den Treuhänder, den Protektor (falls zutreffend), die Begünstigten und jede natürliche Person, die das letztendliche Eigentum, die letztendliche Kontrolle oder die letztendliche tatsächliche Kontrolle über den Trust ausübt, identifizieren; und

● Bei anderen Arten von Rechtsvereinbarungen sind die Personen in gleichwertigen Positionen zu ermitteln.

Handelt es sich bei dem Kunden nicht um eine natürliche Person, so ermitteln wir die Art, die Eigentumsverhältnisse und die Kontrollstruktur des Unternehmens des Kunden.

Wir sind verpflichtet, die Identität der wirtschaftlichen Eigentümer der folgenden Kunden zu überprüfen:

● Börsennotierte Unternehmen.

● An Börsen notierte Unternehmen, die aufsichtsrechtlichen Offenlegungspflichten und vollständigen Transparenzanforderungen in Bezug auf ihre wirtschaftlichen Eigentümer unterliegen.

● Finanzinstitute.

● Finanzinstitute, die auf die Einhaltung der von der FATF festgelegten AML/CFT-Anforderungen überwacht werden; oder

● Anlagevehikel, bei denen der Verwalter ein Finanzinstitut ist oder den von der FATF dargelegten AML/CFT-Anforderungen unterliegt.

Dies gilt, es sei denn, wir bezweifeln den Wahrheitsgehalt der CDD-Informationen oder haben den Verdacht, dass unsere Kunden in Geschäftsbeziehungen oder Transaktionen verwickelt sind, die mit Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung zusammenhängen.

Wir werden auch die Grundlage für unsere Entscheidung dokumentieren.

Informationen über den Zweck und die beabsichtigte Art der Geschäftsbeziehungen und Transaktionen, die ohne Kontoeröffnung durchgeführt werden*

Bei der Bearbeitung von Anträgen auf Aufnahme einer Geschäftsbeziehung oder Durchführung einer nicht offengelegten Transaktion sind wir verpflichtet, den Zweck und die beabsichtigte Art der Geschäftsbeziehung oder der Transaktion zu kennen und gegebenenfalls vom Kunden Informationen darüber einzuholen.

Überprüfung von Transaktionen, die ohne Kontoeröffnung durchgeführt wurden*

Wenn wir eine oder mehrere Transaktionen für einen Kunden ausführen, ohne ein Konto zu eröffnen (die "aktuelle Transaktion"), überprüfen wir die früheren Transaktionen dieses Kunden, um sicherzustellen, dass die aktuelle Transaktion mit unserem Wissen über den Kunden, sein Geschäfts- und Risikoprofil und die Quelle seiner Mittel vereinbar ist.

Wenn wir eine Geschäftsbeziehung mit einem Kunden eingehen, prüft der Zahlungsdienstleister alle Transaktionen vor Aufnahme der Geschäftsbeziehung, um sicherzustellen, dass die Geschäftsbeziehung mit unserem Wissen über den Kunden, sein Geschäfts- und Risikoprofil und die Herkunft seiner Mittel vereinbar ist.

Besondere Aufmerksamkeit gilt allen komplexen, ungewöhnlich umfangreichen oder ungewöhnlichen Mustern von Transaktionen, die ohne Kontoeröffnung durchgeführt werden und keinen offensichtlichen wirtschaftlichen Zweck haben. Wir werden so weit wie möglich die Hintergründe und den Zweck der oben genannten Transaktionen untersuchen und unsere Ergebnisse aufzeichnen, um den zuständigen Behörden diese Informationen bei Bedarf zur Verfügung stellen zu können.

Zur Überprüfung von Transaktionen, die ohne Kontoeröffnung ausgeführt werden, werden wir geeignete Systeme und Verfahren einrichten und anwenden, die der Größe und Komplexität des Zahlungsdienstleisters angemessen sind:

● Überwachung von Transaktionen, die ohne Kontoeröffnung ausgeführt werden.

● Erkennung und Meldung verdächtiger, komplexer, ungewöhnlich großer oder ungewöhnlicher Muster bei Transaktionen, die ohne Kontoeröffnung durchgeführt werden.

Besteht der begründete Verdacht, dass eine ohne Kontoeröffnung ausgeführte Transaktion im Zusammenhang mit Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung steht, und halten wir es für angemessen, die Transaktion auszuführen, so muss der Zahlungsdienstleister die Gründe für die Ausführung der Transaktion belegen und dokumentieren.

Kontinuierliche Überwachung

Wir werden die Geschäftsbeziehungen zu unseren Kunden laufend überwachen. Wir überwachen die Führung der Kundenkonten und überprüfen ihre Transaktionen während der gesamten Dauer unserer Geschäftsbeziehung, um sicherzustellen, dass sie mit unseren Kenntnissen über den Kunden, sein Geschäfts- und Risikoprofil und die Herkunft seiner Mittel in Einklang stehen.

Wir setzen unsere Maßnahmen zur Risikovermeidung ein, wenn die Transaktion die Übertragung oder den Erhalt von Kryptowährungen an/von den folgenden Einrichtungen beinhaltet:

● Finanzinstitute.

● Finanzinstitute, die auf die Einhaltung der von der FATF festgelegten AML/CFT-Anforderungen überwacht werden.

Im Laufe unserer Geschäftsbeziehung werden wir besonders auf alle komplexen, ungewöhnlich großen oder ungewöhnlichen Muster für Transaktionen achten, die ohne offensichtlichen wirtschaftlichen Zweck durchgeführt werden. Wir werden so weit wie möglich die Hintergründe und den Zweck der oben genannten Transaktionen untersuchen und unsere Ergebnisse aufzeichnen, um den zuständigen Behörden diese Informationen bei Bedarf zur Verfügung stellen zu können.

Für die Zwecke der laufenden Überwachung richten wir angemessene Systeme und Verfahren ein, die der Größe und Komplexität des Zahlungsdienstleisters angemessen sind, um

● Überwachung der Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden.

● Erkennen und Meldung verdächtiger, komplexer, ungewöhnlich großer oder ungewöhnlicher Muster bei Transaktionen, die im Laufe der Geschäftsbeziehung durchgeführt werden.

Wir stellen sicher, dass die CDD-Daten, -Dokumente und -Informationen, die wir in Bezug auf unsere Kunden, die natürlichen Personen, die im Namen unserer Kunden handeln, und die verbundenen Parteien und wirtschaftlichen Eigentümer unserer Kunden erhalten, relevant und aktuell sind, indem wir die bestehenden CDD-Daten, -Dokumente und -Informationen überprüfen, insbesondere in Bezug auf Hochrisikokunden.

Wenn ein begründeter Verdacht besteht, dass eine bestehende Geschäftsbeziehung mit einem Kunden mit Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung in Verbindung steht und wir es für angemessen halten, den Kunden zu behalten:

Wir müssen die Gründe für die Beibehaltung des Kunden belegen und dokumentieren.

● Wir werden die Geschäftsbeziehung des Kunden mit uns angemessenen Maßnahmen zur Risikominderung unterziehen, einschließlich einer verstärkten laufenden Überwachung.

Wenn wir das Risiko eines Kunden oder unserer Geschäftsbeziehung zu diesem Kunden als hoch einschätzen, wird von den Zahlungsdienstleistern erwartet, dass sie verstärkte CDD-Maßnahmen ergreifen, einschließlich der Einholung der Genehmigung unserer Geschäftsleitung, den Kunden zu behalten.

CDD-Maßnahmen für Non-Face-To-Face-Geschäftsbeziehungen oder Non-Face-To-Face-Transaktionen*

Wir müssen über Richtlinien und Verfahren verfügen, die sich mit allen spezifischen Risiken befassen, die mit nicht persönlichen Geschäftsbeziehungen zu Kunden oder nicht persönlichen Transaktionen (nicht persönlichen Geschäftskontakten) verbunden sind, die ohne Eröffnung eines Kontos für den Kunden durchgeführt werden.

Wir setzen die Richtlinien und Verfahren bei der Aufnahme von Geschäftsbeziehungen mit einem Kunden und bei der Durchführung der laufenden Sorgfaltsprüfung um.

Findet kein persönlicher Kontakt statt, müssen Zahlungsdienstleister CDD-Maßnahmen ergreifen, die mindestens so streng sind wie die für persönliche Kontakte vorgeschriebenen.

Nimmt ein Zahlungsdienstleister seinen ersten nicht persönlichen Geschäftskontakt auf, so bestellt er auf eigene Kosten einen externen Prüfer oder einen unabhängigen qualifizierten Berater, der die Wirksamkeit der Strategien und Verfahren, einschließlich der Wirksamkeit etwaiger technologischer Lösungen zur Beherrschung von Imitationsrisiken, bewertet.

Wir beauftragen einen externen Prüfer oder einen unabhängigen qualifizierten Berater mit der Bewertung der neuen Strategien und Verfahren und legen der Behörde spätestens ein Jahr nach der Umsetzung den Bericht über die Bewertung vor.

Rückgriff auf bereits durchgeführte Maßnahmen bei der Akquisition eines Zahlungsdienstleistungsanbieters

Wenn wir (der „erwerbende Zahlungsdienstleister“) das Geschäft eines anderen Zahlungsdienstleisters ganz oder teilweise erwerben, führen wir die Maßnahmen an den mit dem Geschäft erworbenen Kunden zum Zeitpunkt des Erwerbs durch, es sei denn, der erwerbende Zahlungsdienstleister hat:

● Alle geeigneten Kundenunterlagen (einschließlich CDD-Informationen) wurden gleichzeitig eingeholt, und es gab keine Zweifel oder Bedenken hinsichtlich der Richtigkeit oder Angemessenheit der eingeholten Informationen.

● eine Due-Diligence-Prüfung durchgeführt haben, die keine Zweifel an der Angemessenheit der AML/CFT-Maßnahmen des erwerbenden Zahlungsdienstleisters in Bezug auf das Geschäft oder den Teil des Geschäfts aufkommen ließ, das der erwerbende Zahlungsdienstleister nun erwirbt, und diese Maßnahmen ordnungsgemäß dokumentiert haben.

Maßnahmen für Nicht-Kontoinhaber*

Wenn wir eine Transaktion für einen Kunden durchführen, der sonst keine Geschäftsbeziehungen zu uns unterhält, müssen wir:

● CDD-Maßnahmen durchführen, als ob der Kunde beim Zahlungsdienstleister die Aufnahme von Geschäftsbeziehungen beantragt hätte, und

● angemessene Einzelheiten der betreffenden Transaktion aufzeichnen, damit die Transaktion rekonstruiert werden kann, einschließlich der Art und des Datums der Transaktion, der Art und des Betrags der beteiligten Währung, des Wertstellungsdatums und der Angaben zum Zahlungsempfänger oder Begünstigten.

Verifizierungszeit

Wir überprüfen die Identität des Kunden, der natürlichen Personen, die beauftragt sind, im Namen des Kunden zu handeln, und der wirtschaftlichen Eigentümer des Kunden, bevor wir eine der folgenden Maßnahmen ergreifen:

● Bevor der Zahlungsdienstleister Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden aufnimmt;

● Der Zahlungsdienstleister führt jede Transaktion für den Kunden aus, zu dem er sonst keine Geschäftsbeziehung unterhält.

● Der Zahlungsdienstleister vermittelt oder empfängt für den Kunden digitale Assets im Wege des Werttransfers, wenn er nicht anderweitig Geschäftsbeziehungen zum Kunden aufgebaut hat.

Wir können eine Geschäftsbeziehung mit einem Kunden eingehen, bevor wir die Identität des Kunden, der natürlichen Personen, die im Namen des Kunden handeln, und der wirtschaftlichen Eigentümer des Kunden überprüft haben, wenn die folgenden Umstände zutreffen:

● Der Aufschub der Überprüfung ist unerlässlich, um den normalen Geschäftsbetrieb nicht zu unterbrechen.

● Risiken der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung durch den Zahlungsdienstleister wirksam gesteuert werden können.

Wenn wir Geschäftsbeziehungen mit einem Kunden aufnehmen, bevor wir die Identität des Kunden, der natürlichen Personen, die im Namen des Kunden handeln, und der wirtschaftlichen Eigentümer des Kunden überprüft haben, sind wir verpflichtet das Folgende durchzuführen:

● Interne Risikomanagementrichtlinien und -verfahren in Bezug auf die Bedingungen entwickeln und umsetzen, unter denen solche Geschäftsbeziehungen vor der Überprüfung aufgenommen werden können.

● Diese Überprüfung so bald wie möglich abschließen.

Wenn die Maßnahmen nicht abgeschlossen sind

Sind wir nicht in der Lage, die Maßnahmen wie vorgeschrieben abzuschließen, dürfen wir mit keinem Kunden eine Geschäftsbeziehung aufnehmen oder fortsetzen oder ein Geschäft für einen Kunden abschließen.

Sind wir nicht in der Lage, die Maßnahmen abzuschließen, prüft der Zahlungsdienstleister, ob die Umstände so verdächtig sind, dass eine Strafanzeige gerechtfertigt ist.

Abschluss der Maßnahmen bedeutet, dass der Zahlungsdienstleister alle erforderlichen CDD-Informationen nach den Absätzen 6, 7 und 8 eingeholt, geprüft und verifiziert hat (einschließlich der nach den Absätzen 6.43 und 6.44 zulässigen verzögerten Prüfung) und dass er auf alle Anfragen zu diesen erforderlichen CDD-Informationen zufrieden stellende Antworten erhalten hat.

Gemeinsame Konten

Im Falle eines Gemeinschaftskontos führen wir bei allen Inhabern des Gemeinschaftskontos CDD-Maßnahmen durch, als ob jeder von ihnen ein einzelner Kunde des Zahlungsdienstleisters wäre.

Screening

Wir überprüfen den Kunden, die natürlichen Personen, die im Namen des Kunden handeln, die mit dem Kunden verbundenen Parteien und die wirtschaftlichen Eigentümer des Kunden anhand der einschlägigen Informationsquellen zur Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sowie der von der Behörde bereitgestellten Listen und Informationen, um festzustellen, ob in Bezug auf den Kunden ein Risiko der Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung besteht.

Wir werden die folgenden Situationen und Personen überprüfen:

● Wieenn wir mit einem Kunden eine Geschäftsbeziehung aufnehmen oder sobald dies nach vernünftigem Ermessen möglich ist;

● Wenn wir eine Geschäftsbeziehung mit einem Kunden aufnehmen oder sobald dies nach vernünftigem Ermessen möglich ist; bevor wir eine Transaktion für einen Kunden durchführen, der keine anderweitige Geschäftsbeziehung mit dem Zahlungsdienstleister aufgenommen hat;

● Bevor wir digitale Assets durch Wertübertragung für einen Kunden vermitteln oder entgegennehmen, der keine anderen Geschäftsbeziehungen zu uns aufgenommen hat.

● In regelmäßigen Abständen, nachdem wir Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden aufgenommen haben; und

● Wenn es Änderungen oder Aktualisierungen gibt:

● Listen und Informationen, die die Behörde dem Zahlungsdienstleister zur Verfügung stellt, oder

● Natürliche Personen, die beauftragt sind, im Namen eines Kunden, seiner verbundenen Parteien oder wirtschaftlichen Eigentümer zu handeln.

Wir überprüfen alle Auftraggeber und Begünstigten von Werttransfers anhand von Listen und Informationen, die von der Behörde zur Verfügung gestellt werden, um festzustellen, ob ein Risiko der Geldwäsche oder der Terrorismusfinanzierung besteht.

Wir werden die Ergebnisse aller Untersuchungen dokumentieren.

E. Unser Ansatz für eine verbesserte Kunden-Due-Diligence

Politisch exponierte Personen

Wir setzen alle angemessenen Mittel ein, um festzustellen, ob ein Kunde, eine natürliche Person, die beauftragt wurde, im Namen eines Kunden zu handeln, eine mit dem Kunden verbundene Partei oder ein wirtschaftlicher Eigentümer eines Kunden eine politisch exponierte Person (PEP) oder ein Familienmitglied oder eine enge Verbindung zu einer PEP ist.

Wenn ein Kunde oder ein wirtschaftlicher Eigentümer eines Kunden von uns als PEP oder als Familienmitglied oder enger Verbündeter eines PEP eingestuft wird, führen wir zusätzlich zu unseren regulären CDD-Maßnahmen mindestens die folgenden erweiterten Sorgfaltsmaßnahmen durch:

● Wir holen die Genehmigung der Geschäftsleitung für die Aufnahme und Fortführung von Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden ein;

● Ermitteln Sie mit angemessenen Mitteln die Herkunft des Vermögens und die Herkunft der Mittel des Kunden und seiner wirtschaftlichen Eigentümer.

● Im Laufe der Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden eine verstärkte Überwachung unserer Geschäftsbeziehungen mit ihm durchführen. Wir werden den Grad und die Art der Überwachung von Transaktionen, die ungewöhnlich erscheinen, verstärken

Höhere Risikokategorien

Wir erkennen an, dass Umstände, unter denen ein Kunde ein höheres Risiko für Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung darstellt oder darstellen kann, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, die folgenden:

Stammt ein Kunde oder ein wirtschaftlicher Eigentümer des Kunden aus einem Land oder einer Gerichtsbarkeit, für das/die die FATF Gegenmaßnahmen gefordert hat, so behandelt der Zahlungsdienstleister alle Geschäftsbeziehungen mit oder Transaktionen für einen solchen Kunden als ein erhöhtes Risiko für Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung.

● Stammt ein Kunde oder ein wirtschaftlicher Eigentümer des Kunden aus einem Land oder einer Rechtsordnung, das/die bekanntermaßen über unzureichende Maßnahmen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismus verfügt, wie der Zahlungsdienstleister selbst festgestellt hat oder wie sie den Zahlungsdienstleistern allgemein von der Behörde oder anderen ausländischen Regulierungsbehörden mitgeteilt wurden, so prüft der Zahlungsdienstleister, ob ein solcher Kunde ein höheres Risiko für Geldwäsche oder Terrorismus darstellt

Wir führen verstärkte CDD-Maßnahmen für Kunden durch, die ein höheres Risiko für Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung darstellen, oder für Kunden, die uns von der Behörde als Kunden mit einem höheren Risiko für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung gemeldet werden.

F. Ansatz für Inhaberpapiere und Beschränkung der Barauszahlung

Wir leisten keine Zahlungen für Geldbeträge in Form von begebbaren Inhaberpapieren.

Wir werden im Rahmen unserer Geschäftstätigkeit keine Barzahlungen in beliebiger Höhe leisten.

G. Ansatz für den Werttransfer (wird bei Bedarf umgesetzt)*

Wenn wir das auftraggebende Institut sind, werden wir vor der Durchführung einer Wertübertragung:

● Identifizierung des Urhebers und Ergreifung angemessener Maßnahmen zur Überprüfung seiner Identität (sofern wir dies nicht bereits getan haben).

● Aufzeichnung angemessener Details der Wertübertragung, einschließlich, aber nicht beschränkt auf das Datum der Wertübertragung, die Art und den Wert des übertragenen digitalen Assets und das Wertstellungsdatum.

Sind wir das bestellende Institut, so nehmen wir in den Vermerk oder die Zahlungsanweisung, die der Wertübertragung beiliegt oder sich darauf bezieht, auf:

● Der Name des Urhebers.

● Die Kontonummer des Auftraggebers (oder ggf. die eindeutige Transaktionsreferenznummer).

● Der Name des Begünstigten.

● Die Kontonummer des Begünstigten (oder gegebenenfalls die eindeutige Transaktionsnummer).

Wertübertragungen, die einen bestimmten Schwellenwert überschreiten

Bei Wertübertragungen, die einen bestimmten Schwellenwert überschreiten und bei denen wir ein auftraggebendes Institut sind, identifizieren wir den Auftraggeber und überprüfen seine Identität, einschließlich der Vermerke oder Zahlungsanweisungen, die der Wertübertragung beiliegen oder sich auf sie beziehen, sowie der folgenden Angaben:

● Die Wohnadresse des Auftraggebers; oder

● Die registrierte oder geschäftliche Adresse des Auftraggebers (sowie der Hauptgeschäftssitz, falls diese Adressen voneinander abweichen).

● Die eindeutige Identifikationsnummer des Auftraggebers; oder

● Das Geburtsdatum und der Geburtsort des Urhebers sowie die Eintragung oder Registrierung der Wertübertragung.

Wir übermitteln dem begünstigten Institut unverzüglich und sicher alle Informationen über den Auftraggeber und den Begünstigten der Wertübertragung und dokumentieren alle diese Informationen. Sind wir als auftraggebendes Institut nicht in der Lage, die Anforderungen zu erfüllen, werden wir die Wertübertragung nicht durchführen.

Sind wir das begünstigte Institut, ergreifen wir angemessene Maßnahmen, um Wertübertragungen zu identifizieren, bei denen der erforderliche Auftraggeber der Wertübertragung oder das begünstigte Institut der Wertübertragung fehlt.

Bei Werttransfers, bei denen wir als begünstigtes Institut übertragene digitale Assets in Form von Bargeld oder Bargeldäquivalenten an einen Werttransfer-Begünstigten auszahlen, müssen wir die Identität des Werttransfer-Begünstigten identifizieren und überprüfen (falls seine Identität nicht zuvor überprüft wurde).

Wir führen immer eine Überprüfung durch, bevor wir einen Werttransfer ausführen, bei dem die erforderlichen Angaben zum Auftraggeber oder Begünstigten des Werttransfers fehlen, und dokumentieren unsere Folgemaßnahmen.*

Wenn wir das vermittelnde Institut sind, behalten wir alle Informationen, die mit einer Wertübertragung zusammenhängen.

Wenn wir als zwischengeschaltetes Institut eine Wertübertragung an ein anderes zwischengeschaltetes Institut oder ein begünstigtes Institut vornehmen, übermitteln wir diesem anderen zwischengeschalteten Institut oder begünstigten Institut unverzüglich und auf sichere Weise die mit der Wertübertragung verbundenen Informationen.

Wenn wir ein empfangendes zwischengeschaltetes Institut sind, bewahren wir alle Informationen, die wir von einem bestellenden Institut oder einem anderen zwischengeschalteten Institut erhalten, mindestens fünf Jahre lang auf.

Wir ergreifen angemessene Maßnahmen, um Wertübertragungen zu identifizieren, bei denen die erforderlichen Informationen über den Auftraggeber oder den Begünstigten der Wertübertragungen bei der direkten Verarbeitung fehlen.

H. Aufbewahrung

Wir bewahren ordnungsgemäße Aufzeichnungen wie vorgeschrieben für einen Zeitraum von mindestens 5 Jahren auf.

I. Personenbezogene Daten*

Wir werden die persönlichen Daten unserer Kunden in der vorgeschriebenen Weise schützen.

J. Meldung verdächtiger Transaktionen (STR)

Wir werden die zuständigen Behörden informieren und STR einreichen, wie es das Gesetz verlangt. Wir werden auch alle Aufzeichnungen und Transaktionen im Zusammenhang mit all diesen Transaktionen und STR aufbewahren.

K. Unsere Compliance-, Prüfungs- und Schulungsrichtlinien

Unter anderem werden wir einen AML/CFT-Compliance-Beauftragten auf Managementebene ernennen, unabhängige Audit-Kapazitäten unterhalten und proaktive Maßnahmen ergreifen, um unsere Mitarbeiter regelmäßig in AML/CFT-Fragen zu schulen.

Unternehmensweite Bewertung des Risikos der Geldwäsche/Terrorismusfinanzierung

Wir werden eine unternehmensweite Risikobewertung der Geldwäsche/Terrorismusfinanzierung in drei Phasen durchführen:

Phase 1: Bewertung des inhärenten Risikos

Wir bewerten das inhärente Risiko in Bezug auf unsere: Kunden oder Unternehmen:

● Kunden oder Einrichtungen: Wir bewerten die Kunden und/oder Einrichtungen, mit denen wir zu tun haben.

● Produkte oder Dienstleistungen: Wir müssen darauf achten, wem wir OTC-Dienste für Kryptowährungen anbieten.

Regionaler Maßstab: Wir werden keine Geschäfte mit Kunden tätigen, die auf den Listen der benannten Personen und Einrichtungen stehen.

Stufe 2: Bewertung der abschwächenden Kontrollen

Wir werden unsere Kontrollen zur Abschwächung der oben genannten Punkte bewerten. Wir werden alle Kunden, die wir für verdächtig halten, überwachen und mit erhöhter Sorgfalt behandeln.

Phase 3: Bewertung des inhärenten Risikos

Wir werden unsere Restrisiken bewerten, nachdem wir unsere Kontrollen zur Risikominderung überprüft haben.